Abgeschickt von Dieter D. am 13 Juli, 2011 um 10:43:16:
Ist schon die bloße Androhung eines Schulverweis ein Verwaltungsakt ? Begründet wird dies teilweise damit, daß auch eine Androhung überprüfbar sein muss und schon Rechtswirkung nach außen entfaltet, da bei wiederholtem Fehlverhalten der Schulverweis folgen kann.
Auf eure Nachrichten freut sich,
Dieter D.