Abgeschickt von derci-wood am 21 Juni, 2007 um 21:08:49
Klaus Raffke übergibt an einen Lieferanten aufgrund einer Warenlieferung einen Scheck in Hohe von 4.000,00€. Untersuchung der Ware(§ 377 HGB) stellt er fest, dass die Ware mangelhaft ist. Raffke ruft deshalb seine Bank an und sperrt den Scheck, d.h. verweigert der Bank die Auszahlung. Die Bank löst trotz der sperrung den folgenden Scheck ein und belastet das Konto von Raffke mit dem Scheckbetrag. Welche Rechte hat Raffke?