Übungsfall BGB


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Abgeschickt von ThePercy am 07 Januar, 2011 um 06:50:58

Kann mir bitte jemand bei folgendem Übungsfall helfen. Ich habe leider keine Ahnung...

Geschäftsführer F der Firma G mietet ein Hotelzimmer beim Hotel H für den engagierten Sänger K an. Nach einem unverschuldeten Unglück liegt K zum vereinbarten Mietzeitraum im Krankkenhaus.
Kann H von G oder K das Entgelt für das Hotelzimmer verlangen, das nicht mehr anderweitig vermietet werden konnte?


Gleiche Ausgangssituation:
G hatte die Firma V mit der Bestuhlung der Halle für den Auftritt des Sängers K beauftragt gehabt. Unverzüglich teilt F seitens der G dem V mit, dass sich der Vertrag erledigt habe.
Wurde der Vertrag mit V wirksam beendet? Hat V einen Entgeltanspruch gegen G?




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