Abgeschickt von Hans Beyer am 11 Dezember, 2009 um 04:23:00
Was bedeutet, wenn eine Seite ihre Behauptung wie folgt beweisen will:
"Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast:
Einholen eines Sachverständigengutachtens"
Was hat das für einen Sinn?
Man könnte doch auch einfach fordern ein Sachverständigengutachten erstelle zu lassen.