Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast


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Abgeschickt von Hans Beyer am 11 Dezember, 2009 um 04:23:00

Was bedeutet, wenn eine Seite ihre Behauptung wie folgt beweisen will:

"Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast:
Einholen eines Sachverständigengutachtens"

Was hat das für einen Sinn?
Man könnte doch auch einfach fordern ein Sachverständigengutachten erstelle zu lassen.



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