Abgeschickt von phoona am 08 Februar, 2009 um 22:06:17:
Wer hat die Gesetzgebungskompetenz im Vertragsarztrecht?
Wer für die Approbation?
Wer für das Krankenhausfinanzierungsrecht?
Wer für das ärztliche Weiterbildungsrecht?
Wer für das "ärztliche Berufsrecht"