Abgeschickt von Jansen am 16 November, 2008 um 18:33:24
Sofort nach der Geburt des Kindes hat das Amtsgericht meiner Schwiegertochter das Sorgerecht entzogen obwohl
ihr Kind garnicht in ihrer Obhut war,es lag noch zwei Wochen in der Kinderklinik und sollte dann zu seinen Großeltern gehen(Wunsch der Mutter)weil man ihr zuvor schon ein Kind weg genommen hat wegen fehlende Erziehungsfähigkeit etc.Eine vorherige Anhörung der Mutter für dieses neugeborene Kind gab es nicht und hinterher auch nicht. Ist diese Vorgehensweise des Amtsgerichtes überhaupt rechtens ?
(Angezettelt wurde dieses wie immer vom Jugendamt.)