BGB Schuldrecht


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Abgeschickt von kim am 17 September, 2008 um 23:43:44

hallo an alle, hier ein fall bei dem soviele anspruchsgrundlagen in frage kommen, dass ich nicht mehr weiter weiss. könnt ihr mir weiter helfen?!
„Ich habe bei dem Händler Pluto GmbH (P) über das Internet einen PC zur Bearbeitung
meiner digitalen Urlaubsfotos bestellt, dessen genaue Ausstattung (Größe der Festplatte,
Grafikkarte, DVD-Laufwerk usw.) ich nach eigenen Wünschen auswählen konnte. Den
Kaufpreis in Höhe von 1200 € habe ich vor Lieferung überwiesen. Eine Belehrung über ein
Widerrufsrecht blieb aus. Ich habe dann später von meiner Nachbarin – einer pensionierten
Lehrerin, die an der Volkshochschule den Kurs Bürgerrecht belegt hat – den Tipp bekommen,
dass man derartige Verträge widerrufen könne. Da sich meine Nachbarin auch an die
Fristgebundenheit solcher Rechte erinnern konnte, habe ich gleich im Anschluss an das
Gespräch eine E-Mail an den Händler Pluto gesendet, in der ich den Vertrag widerrufen
habe und die Abholung des PC verlangte. Das war genau 3 Wochen nach Lieferung.
Unglücklicherweise habe ich den PC einen Tag später infolge leichter Unaufmerksamkeit
beschädigt. Wissen Sie, so etwas passiert mir öfter, ich gehe mit meinen Sachen nicht
besonders vorsichtig um. Der damit verbundene Wertverlust liegt bei 300 €. Dies kann aber
keine Bedeutung haben, da die Pluto GmbH schließlich den PC sofort nach dem Empfang der
E-Mail hätte abholen können. Dann wäre eine Wertminderung nicht eingetreten. Benutzt
habe ich den PC bis auf eine einmalige Ingebrauchnahme unmittelbar nach Lieferung zum
Zweck der Installation meiner bereits vorhandenen PC-Programme überhaupt nicht.
Schließlich hatte ich mir an dem Tag, an dem ich die E-Mail an den Händler Pluto gesendet
hatte, aufgrund eines günstigen Angebotes eines Elektronikmarktes einen neuen PC gekauft,
auf dem ich die PC-Programme sofort installiert habe. Da ich für diese Programme nur eine
Einzelplatzlizenz besitze, wäre ich ohnehin daran gehindert gewesen, den von der Pluto-
GmbH erworbenen PC über diesen Zeitpunkt hinaus in Gebrauch zu nehmen.
Kann ich unter diesen Umständen Rückzahlung des Kaufpreises in voller oder wenigstens
anteiliger Höhe verlangen? Außerdem möchte ich wissen, ob P mir Zinsen ab der Hingabe des Geldes schuldet.




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