Abgeschickt von Surfi am 02 Dezember, 2011 um 14:06:45:
In vielen Verträgen für u. a. Handies, Internetdienstleistungen und Versicherungen ist vorgesehen, daß eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Was unter schriftlich zu verstehen ist, wird in § 126 BGB geregelt, der auf § 127 I BGB verweist. Meine Frage dazu lautet: kann bei Schriftformerforderniss regelmäßig auch per Fax gekündigt werden ?
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Surfi