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Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments:
Die Umdeutung eines wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament ist auch bei wechselbezüglichen Verfügungen möglich, wenn der Erblasser seine eigene Verfügung auch bei Kenntnis der Unwirksamkeit der entsprechenden Verfügung des anderen Testierenden treffen wollte ( OLG München 31 Wx 38 / 10 ).
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