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Irreführender Preisvergleich:
Ein Preisvergleich von Telekommunikationsdienstleistungen ist zur Irreführung geeignet, wenn der Preisvergleich nicht offen legt, daß der beworbene Tarif für einen Vertrag mit doppelt so langer Mindestvertragslaufzeit gilt ( OLG Köln 6 U 194 / 09 ).
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