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Verweis auf "freie" Werkstatt:

Ein Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht iSv. § 254 II BGB auf eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühe- und problemlos erreichbaren "freien" Werkstatt verweisen, insoweit der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur auflerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen ( BGH VI ZR 91 / 09 ).


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