Juristisches Forum
Juristisches Blog
Rechtsprechung aktuell

Nachrichten der Gerichte

Juristische Literatur

Hausarbeiten

Aufsätze

Links

Adressen

Repetitorien

Votings

Spiele

Partnersuche

Newsletter

Rechtsberatung

Anwaltssuche

Karriere

Juristischer Stellenmarkt
Shop für Rechtsanwälte
Service für Rechtsanwälte

Kontakt

Impressum


Keine Befugnis zum Führen von Anwaltsprozessen:

Ein Rechtsanwalt im Ruhestand kann sich nach dem Erlöschen seiner Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf auch dann nicht selbst vor dem Bundessozialgericht vertreten, wenn ihm die Rechtsanwaltskammer ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hat, die Bezeichnung "Rechtsanwalt im Ruhestand" zu führen. Mit dem Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlöscht auch seine Befugnis zum Führen von Anwaltsprozessen (BSG B 3 P 1 / 10 C ).


Get the newsletter
- right here and now - :

Deine E-mail: