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Unwirksame Klausel im Mietvertrag:

Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne daß ihm die Möglichkeit geboten wird, diese Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen ( BGH VIII ZR 294 / 09 ).


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