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Entschädigung für Hausnutzung:

Nutzt ein Ehegatte mitsamt den gemeinsamen Kindern das im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehende Haus nach der Trennung über mehrere Jahr hinweg, kann eine Nutzungsvergütung in Höhe des objektiven Mietwerts jedenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn der Alleineigentümer in wirtschaftlich beengten Verhältnissen lebt ( OLG Bremen 4 WF 32 / 10 ).


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