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Pflichten des Rechtsanwalts:
Ein Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur dann unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, daß in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dafl die Frist im Fristenkalender notiert worden ist ( BGH VI ZB 58 / 09 ).
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