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Aufklärungspflichten eines KFZ-Verkäufers:
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muß den Käufer darüber aufklären, daß er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im KFZ-Brief eingetragenen fliegenden Händler erworben hat ( BGH VIII ZR 38 / 09 ).
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