Juristisches Forum
Juristisches Blog
Rechtsprechung aktuell

Nachrichten der Gerichte

Juristische Literatur

Hausarbeiten

Aufsätze

Links

Adressen

Repetitorien

Votings

Spiele

Partnersuche

Newsletter

Rechtsberatung

Anwaltssuche

Karriere

Juristischer Stellenmarkt
Shop für Rechtsanwälte
Service für Rechtsanwälte

Kontakt

Impressum


IdR. keine Geldentschädigung:

Auch, wenn ein Roman schwerwiegend in das Persönlichkeitsrecht eingreift und deshalb sogar ein gerichtliches Verbreitungsverbot ergangen ist, kann der Verletzte nur ausnahmsweise eine Entschädigung in Geld für immateriellen Schaden verlangen ( BGH VI ZR 219 / 08 ).



Get the newsletter
- right here and now - :

Deine E-mail: