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Unterhalt für Betreuung:
Einem Unterhaltsberechtigten steht für die Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes ein Mindestbedarf in der Höhe des Existenzminimums zu. Dieser Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums entspricht dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen und beträgt gegenwärtig 770,- Euro monatlich ( BGH XII ZR 50 / 08 ).
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