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Bemessung des Streitwerts:
Der Streitwert einer Klage, die sich auf Duldung der Wegnahme von Strom-, Gas- und Wasserzählern richtet, bemisst sich danach, welcher Schaden dem Versorger bei Fortsetzung der Lieferungen in den folgenden sechs Monaten voraussichtlich entstehen wird ( OLG Oldenburg 5 W 54 / 09 ).
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