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Verletzung bei Fußballspiel:
Dafl bei einem Fußballspiel ein Spieler einen anderen verletzt, begründet für sich genommen noch keinen Sorgfaltspflichtverstofl. Das Bestehen eines Haftpflichtversichungsschutzes wirkt grundsätzlich nicht anspruchsbegründend ( BGH VI ZR 296 / 08 ).
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