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Bildberichterstattung über Prominentenkind:
Im Rahmen der Bildberichterstattung kann nicht generell beansprucht werden, die Veröffentlichung aller Fotos, die einen bestimmten Minderjährigen zeigen, der Kind eines Prominenten ist, bis zu dessen Volljährigkeit grundsätzlich zu unterlassen ( BGH VI ZR 314 / 08 ).
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