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Beschädigtes Geld wird nicht ausgetauscht:
Die Deutsche Bundesbank tauscht beschädigtes Geld zwar grundsätzlich aus, wenn mehr als 50 % der Banknote vorgelegt werden bzw. der Antragsteller den Nachweis erbringen kann, dafl die fehlenden Teile vernichtet wurden.
Im Fall hatte ein Katzenbesitzer sich mit der Behauptung an die Bundesbank gewandt, seine Katze hätte eine 500,- Euro-Banknote zerfetzt und die restlichen Teile heruntergeschluckt. Das Gericht gab dem Kläger nicht recht und widersprach dem Anspruch auf Austausch der Banknote, da die vorgelegten Banknotenteile nach Überzeugung des Gerichts mindestens von zwei verschiedenen Geldscheinen stammten. Zudem hätten Banknotenteile noch in den Exkrementen der Katze vorhanden sein müssen ( VG Frankfurt 1 K 2838/08 ).
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