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Unlautere Werbung im Geschäft mit Rechtsanwälten:
Eine Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft, bei der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftspr¸fer angesprochen werden, denen für die Vermittlung die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem ein Auto verlost wird, in Aussicht gestellt wird, ist unlauter iSv. §§ 3, 4 Nr. 1 UWG ( BGH I ZR 147 / 06 ).
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