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BaföG bei Kind in Berufsausbildung:

Einem in sich in Berufsausbildung befindlichen Kind ist die Inanspruchnahme von BAföG zumutbar. Insoweit sich die finanzielle Situation der Eltern ändert, kann das Kind verpflichtet sein, eine Abänderung des zunächst ablehnenden BaföG-Bescheids nach § 53 BaföG zu beantragen ( OLG Karlsruhe 2 WF 6 / 09 ).



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