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Höchstgrenze für Sozialplanabfindung:

Die Betriebsparteien können eine Höchstgrenze für eine Sozialplanabfindung vorsehen. Die Kappungsgrenze mufl dabei alle betroffenen Arbeitnehmer gleich behandeln. Diese Gruppenbildung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ( BAG 1 AZR 566 / 08 ).



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