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Verletzung des rechtlichen Gehörs:

Wenn ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Partei ohne vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, so verletzt das den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör. Er kann von der Partei im Weiteren mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden ( BGH I ZB 93 / 08 ).



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