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Verkehrssichungspflicht auf Weihnachtsmarkt:

Sofern es der Betrieb eines Verkaufstands auf dem Weihnachtsmarkt erfordert, einen 25 mm dicken Wasserschlauch zu verlegen, ist der Verkehrssicherungspflicht bereits dann genüge getan, wenn der betreffende Schlauch durch eine 5 mm dicke Gummimatte gesichert wird, die rechts und links je 60 cm überlappt ( OLG Koblenz 5 U 76 / 09 ).



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