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Abschleppen eines erlaubt abgestellten Fahrzeugs:

Ein zunächst erlaubt abgestelltes Fahrzeug kann grundsätzlich ab dem vierten Tag ab dem Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschilds auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden. Besteht die Notwendigkeit, auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren bzw, war eine baldige Änderung der Verkehrsregelung allgemein erkennbar, kommt auch eine kürzere Vorlauffrist in Betracht ( OVG Bautzen 3 B 891 / 06 ).



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