Juristisches Forum
Juristisches Blog
Rechtsprechung aktuell

Nachrichten der Gerichte

Juristische Literatur

Hausarbeiten

Aufsätze

Links

Adressen

Repetitorien

Votings

Spiele

Partnersuche

Newsletter

Rechtsberatung

Anwaltssuche

Karriere

Juristischer Stellenmarkt
Shop für Rechtsanwälte
Service für Rechtsanwälte

Kontakt

Impressum


Haftung eines Hehlers für Detektivkosten:

Die Haftung eines Hehlers für Detektivkosten zur Überführung eines Diebes nach § 830 II BGB gilt zwar gemäß § 830 I 1 BGB grundsätzlich nicht, kommt aber dann in Betracht, wenn sein Verhalten angesichts besonderer Tatumstände als psychische Beihilfe zur Vortat zu werten ist. Eine sich aus dem dazugehörigen Strafbefehl ergebende abweichende rechtliche Würdigung ist dabei für den Zivilrichter nicht bindend ( OLG Koblenz 5 U 44 / 09 ).



Get the newsletter
- right here and now - :

Deine E-mail: