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Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen:

Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen kann nicht durch eine Vereinbarung umgangen werden, mit der dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt wird, eine monatliche Beteiligung des Arbeitnehmers an der Reinigung und Pflege der Berufskleidung mit dem monatlichen Nettoentgeld ohne Rücksicht auf Pfändungsgrenzen zu verrechnen ( BAG 9 AZR 676 / 07 ).



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