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Urheberrechtsverletzungen im Internet:
Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ist der Ort der Verletzungshandlung der Ort, an dem die nur entgeldlich gestattete Handlung vorgenommen wird, nicht aber der Ort, an dem die Lizenz einzuholen gewesen wäre ( OLG München 31 AR 232 / 09 ).
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