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Ablehnung eines Richters:
Die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit kann im Rahmen einer Anhörungsrüge, die der Selbstkorrektur des Gerichts dienen soll, nicht allein darauf gestützt werden, daß der Richter mit der Sache vorbefasst war ( BVerwG 5 PKH 6 / 09 ).
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