|
|
Zahlung von Gerichtskosten:
Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kommt die Kostenfreiheit des Bundes auch in den Rechtsstreitigkeiten nicht zugute, die sie als Partei in dessen Interesse führt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist somit von der Zahlung von Gerichtskosten nicht befreit ( BGH V ZR 172 / 08 ).
|