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Ergebnis einer DNA-Analyse:
Wenn ein Seltenheitswert im Millionenbereich vorliegt, kann das Ergebnis einer DNA-Analyse wegen der inzwischen erreichten Standardisierung der moleklulargenetischen Untersuchung für die Überzeugungsbildung des Tatrichters, daß die gesicherte Tatortspur vom Angeklagten herrührt, ausreichen, sofern die Berechnungsgrundlage den von der Rechtsprechung des BGH aufgestellten Anforderungen entspricht ( BGH 1 StR 722 / 08 ).
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