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Prüfung im Erbscheinsverfahren:
Die Prüfung, ob ein stillschweigendes Ersuchen des Erblassers zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers in einer letztwilligen Verfügung enthalten ist, kann im Erbscheinsverfahren auch dann in der Beschwerdeinstanz vorgenommen werden, wenn die Ernennungsverfügung zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist ( OLG München 31 Wx 116 / 08 ).
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