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Kein Ausschluss des Anwalts von mündlicher Verhandlung:
Der Ausschluss eines Rechtsanwalts von einer mündlichen Verhandlung wegen Nichttragens einer Anwaltsrobe ist unzulässig. Die Frage, ob überhaupt die Verpflichtung des Anwalts besteht, vor dem Amtsgericht eine Robe zu tragen, kann dabei dahingestellt bleiben ( LAG Niedersachsen 16 TA 333 / 08 ).
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