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Geschäftsgebühr im Rahmen des Vergabeverfahrens:
Eine Geschäftsgebühr für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bemisst sich für den Rechtsanwalt, der bereits zuvor im Vergabeverfahren tätig geworden ist, nach RVG-VV Nr. 2301 ( BGH X ZB 19 / 07 ).
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