Erpressung durch Richter:

Ein mit einer in der Sache zuständigen Staatsanwältin verheirateter Richter, der von einem Bschuldigten die Zahlung einer Geldsumme verlangt, dafür das er das Verfahren einstellt und im Falle der Nichtzahlung der geforderten Summe nicht einstellt, wobei diese Drohung für den Beschuldigten glaubhaft ist, so liegt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungstatbestandes vor ( OLG Oldenburg 1 Ws 371 / 08 ).