Kosten für Abmahnung:

Ein Unternehmen, das wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend macht und deswegen einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, kann die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzter erstattet verlangen, wenn das klageführende Unternehmen an und für sich über eine eigene Rechtsabteilung verfügt ( BGH I ZR 83 / 06 ).