Herausgabeanspruch eines Vermieters:

Ein Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, vom Insovenzverwalter nur die Herausgabe der Wohnung verlangen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht ( BGH IX ZR 84 / 07 ).