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Tarifvertragliche Regelungen für Kleinbetriebe:
Gemäß § 622 IV 1 BGB sind tarifvertragliche Regelungen zulässig, die für Kleinbetriebe einheitliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine ohne Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und Alter vorsehen ( BAG 2 AZR 21 / 07 ).
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