Gratisversand von SMS

Es liegt keine stillschweigende Vergütungsvereinbarung vor, wenn beim Angebot des Gratisversands von SMS im Internet die Begriffe „free“, „gratis“ und „umsonst“ verwendet werden und so der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wird. Ggfs. handelt es sich um eine überraschende Vergütungsregelung in AGB ( AG Hamm 17 C 62 / 08 ).