Tatsächliches Verhalten als Einwilligung:

Die bei einer einsichtsfähigen Minderjährigen erforderliche Einwilligung in die Verbreitung von Filmaufnahmen, kann auch dann angenommen werden, wenn die betroffene Schauspielerin ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für den Erklärungsempfänger als Einwilligung verstanden werden kann ( LG Bielefeld 6 O 360 / 07 ).