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Feststellungsklage unzulässig:
Ein Mieter hat gegen seinen Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer von ihm als unberechtigt erachteten Abmahnung. Eine Klage, die darauf abzielt, festzustellen, dass eine vom Vermieter erteilte Abmahnung aus tatsächlichen Gründen unberechtigt war, ist unzulässig ( BGH VIII ZR 139 / 07 ).
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