Resozialisierungsinteresse iVm. der RAF:

Das Resozilisierungsinteresse eines inhaftierten Angehörigen der RAF steht nicht der Verbreitung eines Archivfotos aus dem Jahr 1985 entgegen, wobei auch die besondere historische Bedeutung der Taten der RAF-Mitglieder und deren vielfältige Nachwirkungen im öffentlichen Bewusstsein ein allgemeines Interesse an der Veröffentlichung begründen ( KG 9 U 66 / 07 ).