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Anforderungen an Gegendarstellungsanspruch:
Ein Redaktionsschwanz im Rahmen einer redaktionellen Anmerkung zu einer Gegendarstellung gem. § 9 RBB-Staatsvertrag ist nicht schon deshalb wegen Entwertung des Gegendarstellungsanspruchs unzulässig, weil er der Gegendarstellung mit - nicht unwahren - Tatsachen entgegentritt ( KG 9 U 12 / 07 ).
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