Beweismittel im Urkundenprozess:

Ein im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll ( BGH XI ZR 211 / 06 ).