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Beweismittel im Urkundenprozess:
Ein im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll ( BGH XI ZR 211 / 06 ).
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