|
|
Zeitpunkt der Erklärung:
Ein Antrag, der darauf gerichtet ist, die Arbeitszeit während der Elternzeit zu verringern, kann frühestens mit der Erklärung, Elternzeit in Anspruch zu nehmen, gestellt werden. Die revision kann dabei auch auf die Verletzung einer außer Kraft getretenen Rechtsnorm gestützt werden ( BAG 9 AZR 82 / 07 ).
|