Kontoauszug irreführend:

Es liegt eine Kundenirreführung vor, wenn die Kontoauszüge einer Bank zwar bei den einzelnen Gutschriften zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterscheiden, bei der Angabe des Kontostands aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, daß der Kontostand noch nicht wertgestellte Beträge enthält, über die bis zur Wertstellung nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann ( BGH I ZR 87 / 04 ).