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Anwendung von türkischem Recht:
Ein Käufer, der in der Türkei in den dortigen Verkaufsräumen eines Händlers einen Teppich erworben hat, kann sich nicht auf deutsches Recht berufen. Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag kommt vielmehr türkisches Recht zur Anwendung ( OLG FFM 9 U 12 / 07 ).
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